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Dr. Christoph Schneider

Dr. iur. Christoph Schneider

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE:

Herr Dr. Schneider berät bei der Unternehmensakquisition, bei Umstrukturierungen und der Unternehmensnachfolge sowohl zivil- als auch steuerrechtlich. Daneben ist Herr Dr. Schneider im Internationalen Steuerrecht tätig.

FREMDSPRACHEN:

Englisch, Französisch